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Missbrauchsabbildungen: Die Rolle von Frauen

Die Rolle von Frauen im Kontext von Herstellung, Verbreitung und Konsum von Missbrauchsabbildungen

SAFIYE TOZDAN

Auch wenn die Forschung zu Täterinnen sexuellen Kindesmissbrauchs über die letzten zwei Jahrzehnte vorangeschritten ist, finden sich nur sehr wenige Studien, zu Frauen, die Missbrauchsabbildungen konsumieren oder herstellen. Kriminalstatistiken zeigten einen deutlich geringeren Anteil von Täterinnen auf, die im Zusammenhang mit Missbrauchsabbildungen auffällig wurden. Andere Quellen, die nicht oder nicht nur polizeilich gemeldete Straftaten erfassen, weisen jedoch darauf hin, dass Frauen häufiger Straftaten im Zusammenhang mit Missbrauchsabbildungen begehen als bisher angenommen wurde. Eine gesellschaftliche „Verleugnungskultur“, die bereits für Täterinnen sexuellen Kindesmissbrauchs postuliert wurde, könnte die Aufdeckung von Straftaten im Zusammenhang mit Missbrauchsabbildungen, die durch Frauen verübt werden, be- bzw. verhindern. Sowohl in der klinischen Praxis als auch in der Forschung erscheint es angemessen, einen proaktiven Ansatz bei dem Thema zu verfolgen, Aufklärung zu betreiben und eigene Abwehrmechanismen zu hinterfragen.

1. Einleitung

Die Forschung zu Täterinnen sexuellen Kindesmissbrauchs hat sich über die letzten zwei Jahrzehnte langsam entwickelt. Bislang gibt es nur sehr wenige Studien zu Frauen, die Missbrauchsabbildungen konsumieren oder herstellen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse zeigen zum einen, dass Frauen eine wichtige Rolle bei der Herstellung und der Verbreitung von Missbrauchsabbildungen spielen können (Bickart et al. 2019). Zum anderen weisen sie darauf hin, dass einige Frauen Missbrauchsabbildungen aufgrund eines eigenen sexuellen Interesses an Kindern konsumieren (Tozdan et al. 2021). 

Hier soll erwähnt werden, dass ein sexuelles Interesse an Kindern nicht zwangsläufig zu sexuellen Übergriffen auf Kindern führt und somit auch nicht automatisch zum Konsum von Missbrauchsabbildungen. 

Gleichzeitig ist das Begehen von Sexualstraftaten gegenüber Kindern oder der Konsum von Missbrauchsabbildungen kein verlässlicher Indikator für das Vorhandensein eines sexuellen Interesses an Kindern (Wollert u. Cramer 2011). Jedoch wurde nach-gewiesen, dass sexuelles Interesse an Kindern die Rückfälligkeit bei Menschen vor-hersagen kann, die bereits eine Sexualstraftat gegen Kinder ausgeübt haben (Hanson u. Morton-Bourgon 2005).Der folgende Beitrag stellt Prävalenzen aus unterschiedlichen Quellen dar und diskutiert anschließend die gesellschaftliche Wahrnehmung von Frauen, die Sexualstraftaten gegen Kinder ausüben. Implikationen für Forschung und Praxis werden skizziert und schließlich endet der Beitrag mit einem Fazit.

2. Prävalenzen aus dem Hell- und Dunkelfeld

Hinsichtlich der Häufigkeit bestimmter Straftaten lassen sich im Wesentlichen zwei Quellen unterscheiden:

  1. Das Hellfeld, das durch offizielle Kriminalstatistiken abgebildet wird und so-mit nur Straftaten umfasst, die bei Strafverfolgungsbehörden registriert wurden.
  2. Das Dunkelfeld, welches u.a. durch Befragungen in der Allgemeinbevölkerung abgebildet wird und somit auch Fälle beinhaltet, die nicht offiziell bei Strafverfolgungsbehörden gemeldet wurden.

Für Sexualstraftaten, die gegen Kinder ausgeübt werden, lässt sich in der Regel eine große Diskrepanz zwischen Hell- und Dunkelfeld finden (Seifert 2013). Das statistische Bundesamt meldet in der Regel geringe Zahlen für die Verurteilungen von Frauen für Straftaten im Zusammenhang mit Missbrauchsabbildungen. Im Jahre 2020 beispielsweise wurden laut Verurteilten-Statistik insgesamt 2.453 Erwachsene wegen des Tatbestands Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Schriften (§ 184b StGB) verurteilt. Hierunter waren nur 41 Frauen (1,7%). Diese Zahlen beziehen sich auf einen Zeitraum vor der Umwandlung der Nutzung von Missbrauchsabbildungen als Verbrechenstatbestand. Daher ist nicht nach-vollziehbar, wie viele Strafverfahren gegen Frauen eingestellt wurden (zur Entwicklung von weiblichen Tatverdächtigenzahlen in Deutschland vgl. auch Kap. IV.7). Wissenschaftliche Studien, die mit Daten zu Missbrauchsabbildungen aus dem Hellfeld arbeiten (z.B. Verurteilungen), untersuchen fast ausschließlich männliche Stich-proben (z.B. Fortin u. Proulx 2019; Prat u. Jonas 2012; Rimer u. Holt 2022; Wolak et al. 2012), sodass der Eindruck entstehen könnte, dass Frauen in diesem Deliktfeld eine untergeordnete Rolle spielen.

Wissenschaftliche Studien, die auf das Dunkelfeld abzielen, konnten zeigen, dass Frauen Missbrauchsabbildungen aufgrund eines sexuellen Interesses an Kindern konsumieren. Im Jahre 2020 führten Tozdan et al. (2022) eine anonyme Online-Studie durch, die sich an Frauen richtete, die ein sexuelles Interesse an Kindern unter 14 Jahren haben. Insgesamt 52 deutsch- oder englischsprachige Frauen wurden u.a. zum Konsum von Missbrauchsabbildungen befragt (Tozdan et al. 2021). Über die Hälfte (58%) der Teilnehmenden gab an, pornographisches Material zu konsumieren, welches Kinder und/oder Jugendliche als Darsteller:innen beinhaltet. Sechs dieser Frauen berichteten dabei, dass sie fiktive Darstellungen (Texte, Zeichnungen) bevorzugen, wenn sie pornographisches Material konsumieren. Die restlichen 24 Frauen bevorzugten Videos oder Fotos. Demnach kann geschlussfolgert werden, dass 47% der befragten Frauen Missbrauchsabbildungen (Fotos, Videos) im strafrechtlich relevanten Sinne konsumierten (Tozdan et al. 2021). In einer Online-Befragung, die 2012 durchgeführt wurde und sich an die Allgemeinbevölkerung in Deutschland richtete, wurden in einer Stichprobe von 878 Frauen ähnliche Fragen zum Konsum von Missbrauchsabbildungen gestellt (Tozdan et al. 2020). Etwa 5% (n = 45) der Frauen gab an, dass sie sich pornographisches Material anschauen, welches Kinder und/oder Jugendliche als Darsteller:innen beinhaltet. Es muss erwähnt werden, dass die Stichprobe nicht als repräsentativ für die weibliche Population in Deutschland angesehen werden kann. Denn der Link zur Befragung wurde u.a. über zwei Internetseiten verbreitet, die sich an Menschen mit sexuellem Interesse an Kindern richten. Somit muss angenommen werden, dass Frauen, die ein sexuelles Interesse an Kindern haben, in der untersuchten Stichprobe überrepräsentiert waren (Tozdan et al. 2020). Wurtele et al. (2014) befragten eine nicht repräsentative Stichprobe von 262 Frauen aus der Allgemeinbevölkerung online. Insgesamt 3,4% (n = 9) von ihnen stimmten zumindest ein wenig zu, dass sie Missbrauchsabbildungen konsumieren würden, wenn sie si-cher wären, dass sie nicht erwischt werden würden (Wurtele et al. 2014). Bei all diesen Studien kann angenommen werden, dass ein Teil der Befragten aus Angst vor Strafverfolgungsmaßnahmen nicht wahrheitsgemäß geantwortet hat und dass die Anzahl an Frauen, die Missbrauchsabbildungen konsumieren, in diesen Stichproben höher liegen könnte. Hinsichtlich des Verhältnisses zwischen männlichen und weiblichen Konsument:innen lassen sich derzeit kaum Studien finden. Seigfried et al. (2008) identifizierten 30 Konsument:innen von Missbrauchsabbildungen via Online-studie. Zehn (33,3%) von ihnen gaben an weiblich zu sein (Seigfried et al. 2008). Die-se Studie und das Verhältnis können gewiss nicht als repräsentativ betrachtet werden. Es weist jedoch darauf hin, dass Frauen öfter Konsumentinnen von Missbrauchsabbildungen sein könnten als bisher angenommen.

In Bezug auf die reine Herstellung oder Verbreitung von Missbrauchsabbildungen finden sich noch weit weniger Studien, die Täterinnen untersuchen. Bickart et al. (2019) berichteten von 74 Fällen, in denen Frauen wegen Online-Sexualstraftaten im Jahre 2012 in den USA verurteilt wurden. Die Ergebnisse zeigten, dass die Mehrheit der Frauen (72%) wegen der Herstellung und Verbreitung von Missbrauchsabbildungen verurteilt wurden. Bei diesen Straftaten war meist ein männlicher Komplize involviert. Die Kinder, die bei der Produktion des Materials missbraucht wurden, waren in den meisten Fällen die eigenen Kinder der Frauen. Die verbliebenen 28% der Frau-en wurden wegen des Besitzes von Missbrauchsabbildungen verurteilt. In diesen Fällen handelten die Frauen meistens allein, nur wenige verübten die Straftat gemeinsam mit einem männlichen Partner (Bickart et al. 2019).

Auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse kann somit angenommen werden, dass es zwei Gruppen von Täterinnen gibt, die im Zusammenhang mit Missbrauchsabbildungen straffällig werden:

      1. Frauen, die meist allein agieren und Missbrauchsabbildungen vermutlich aufgrund eines sexuellen Interesses an Kindern konsumieren.
      2. Frauen, die meist gemeinsam mit anderen agieren und an der Produktion und Verbreitung von Missbrauchsabbildungen beteiligt sind, die mitunter den Missbrauch der eigenen Kinder zeigen


    3. Gesellschaftliche Wahrnehmung von Frauen, die Sexualstraftaten gegen Kinder begehen

    Zu der Frage, wie Frauen, die Missbrauchsabbildungen konsumieren, herstellen und/oder verbreiten, von der Gesellschaft wahrgenommen werden, gibt es nach Wissens-stand der Autorin keine veröffentlichten Studien. Es kann jedoch angenommen werden, dass bisherige Erkenntnisse über die gesellschaftliche Wahrnehmung von Täterinnen sexuellen Kindesmissbrauchs auf Täterinnen, die im Zusammenhang mit Missbrauchsabbildungen auffällig geworden sind, weitestgehend übertragbar sind. Frauen, die Sexualstraftaten gegen Kinder ausüben, scheinen ein starkes soziales Tabu darzustellen (Denov 2004). 

    Das stereotype Rollenbild einer Frau in unserer Gesellschaft entspricht nicht dem einer Täterin. Ganz im Gegenteil. Frauen werden fast ausschließlich als betroffen von sexualisierter Gewalt beschrieben und nicht als diejenigen, die Gewalt ausüben. 

    In Bezug auf Sexualität gelten Frauen als passiv, unschuldig und unterwürfig. Unsere Gesellschaft sieht Frauen weitestgehend als Fürsorgerinnen, Beschützerinnen und als Mütter (Hayes u. Baker 2014). Diese in der Gesellschaft etablierten traditionellen Geschlechterrollen werden durch Täterinnen unterminiert und hinterfragt. Die Autorinnen Hayes und Baker (2014) analysierten mediale Berichte über Täterinnen sexuellen Kindesmissbrauchs und stellten fest, dass die Art der Berichterstattung weibliche Stereotype stärkt und damit verhindert, dass ein öffentliches Bewusstsein entsteht für die Tatsache, dass auch Frauen Sexualstraftaten gegen Kinder begehen. Es ist zudem bemerkenswert, dass der Frauenanteil unter den Tatverdächtigen im Zusammenhang mit Missbrauchsabbildungen deutlich höher ist als der zuvor er-wähnte Anteil an den Verurteilungen (vgl. Kap. IV.7). Durch den deutlich niedrigeren Frauenanteil bei den Verurteilungen könnte geschlussfolgert werden, dass die Justiz, vor der Heraufstufung des §184b StGB zum Verbrechen im Jahre 2021 dazu tendierte, einschlägige Verfahren seltener zu verurteilen als Männer, die diese Straftaten begingen. Die Tendenz zur Minimierung und Verharmlosung von Sexualstraftaten, die durch Frauen verübt wurden, konnte bereits wissenschaftlich nachgewiesen werden. Im Jahre 2010 beispielsweise veröffentlichten Mellor und Deering (2010) eine Studie mit insgesamt 231 australischen Beschäftigten aus den Bereichen Psychiatrie und Psychologie sowie Mitarbeitenden in Kinderschutzbehörden. Den Teilnehmenden wurden unterschiedliche Fälle vorgelegt, die einen Fall von Kindesmissbrauch entweder durch einen Mann oder durch eine Frau beschreiben. Anschließend wurden sie gefragt, wie sie die Fälle beurteilen. Die Ergebnisse zeigten, dass die Teilnehmen-den Kindesmissbrauch durch Frauen zwar als ernstzunehmend bewertet haben. Jedoch wurde der Missbrauch durch eine Frau als weniger schädigend für das Kind empfunden und Interventionen sowie juristische Schritte als weniger notwendig erachtet als in Fällen von Kindesmissbrauch durch einen Mann (Mellor u. Deering 2010). 

    Wenn ein sexuelles Interesse an Kindern einer der Gründe für den Konsum von Missbrauchsabbildungen darstellt, bleibt festzustellen, dass dieses Interesse an Kindern auch bei Frauen wahrscheinlich ist. Historisch betrachtet wurden paraphile Interessen (z.B. sexuelles Interesse an Kindern) bei Frauen lange Zeit vernachlässigt. Erst seit den 1980er-Jahren wurden Theorien über weibliche paraphile Interessen veröffentlicht (z.B. Welldon 1988). Diese Theorien haben die allgemeine Annahme, Frau-en hätten keine paraphilen Interessen, weil sie keinen Penis haben, hinterfragt. In Anbetracht dieser Entwicklung der Sexualwissenschaft und der mangelnden Erforschung paraphiler Interessen bei Frauen erscheint es plausibel, dass sexuelles Interesse an Kindern nicht in dem Maße bei Frauen erforscht wurde, wie es bei Männern erforscht wurde. Vor nur einem Jahrzehnt berichteten führende Sexualforscher:in-nen, dass lediglich Fallstudien von Frauen mit sexuellem Interesse an Kindern existierten (z.B. Seto 2009).

    Aufgrund des deutlichen Überwiegens männlicher Interessenten wird die Relevanz von Frauen in diesem Bereich gesellschaftlich deutlich unterschätzt.

    Zumal Frauen im Vergleich zu Männern seltener Pornographie konsumieren (Martyniuk u. Dekker 2018). Entsprechend könnte die implizite Annahme bestehen, dass Frauen ebenso seltener und weniger regelmäßig Missbrauchsabbildungen konsumieren. Es liegt nahe, anzunehmen, dass Täterinnen, die im Zusammenhang mit Missbrauchsabbildungen straffällig werden – ähnlich wie Täterinnen sexuellen Kindesmissbrauchs (Tozdan et al. 2019) – aufgrund der oben beschriebenen gesamtgesellschaftlichen „Verleugnungskultur“ gegenüber Täterinnen (Denov 2004) häufig unter dem Radar der Strafverfolgung handeln.

    4. Implikationen für Praxis und Forschung

    Es erscheint notwendig, dass sich Menschen, die in der klinischen Praxis und der Forschung tätig sind, bemühen, mögliche Abwehrmechanismen wie z.B. Verleugnung zu prüfen, wenn es um das Thema Frauen als Konsumentinnen und/oder Produzentinnen von Missbrauchsabbildungen geht. Es ist zu empfehlen, dass ein Bewusstsein für und ein angemessener Umgang mit dem Thema im Gesundheits- und Justizwesen sowie in Kinderschutzbehörden gefördert wird. Dies könnte beispielsweise schon dadurch erreicht werden, dass das Thema Sexualstraftaten gegen Kinder durch Frauen in internen Konferenzen und Diskussionen vermehrt aufgegriffen wird. Da es schwierig ist, Kontakt zu Frauen herzustellen, die im Zusammenhang mit Missbrauchsabbildungen auffällig werden, erscheint ein proaktiver Ansatz am sinnvollsten. Aufklärung und Information über Frauen als Konsumentinnen und/oder Produzentinnen von Missbrauchsabbildungen könnten in Form von Broschüren in pädiatrischen Praxen, Kindertagesstätten, Schulen, Jugendämtern, Frauenhäusern, Psychotherapiepraxen u.a. ausliegen. Die Vernetzung zwischen Mitgliedern des Gesundheits- und Justizwesens sowie anderer Stellen könnte darüber hinaus eine bessere Kommunikations- und Informationsstruktur zwischen den Systemen etablieren. Des Weiteren scheint Öffentlichkeitsarbeit notwendig zu sein, damit das Thema mehr gesamtgesellschaftliche Aufmerksamkeit erhält und ein Diskurs angeregt wird, der möglichst viele Mitglieder der Gesellschaft inkludiert.

    In Bezug auf wissenschaftliche Arbeit sollten Forschende ebenfalls einen proaktiven Ansatz verfolgen, um Täterinnen für Studien zu rekrutieren. Anonyme Onlinestudien könnten eine mögliche Methode sein, um diese Population zu erreichen. Eine alter-native Befragungsmethode könnten qualitative Interviews sein. Offene Fragen können einen größeren Informationsgehalt generieren. Dies scheint im Falle einer so unbekannten Population geeignet zu sein.

    5. Fazit

    Studien zur Beteiligung von Frauen als Produzentinnen und Konsumentinnen von Kindesmissbrauchsabbildungen sind bislang unterrepräsentiert. Prävalenzraten aus Quellen, die nicht oder nicht nur polizeilich gemeldete Straftaten erfassen, weisen jedoch darauf hin, dass Frauen häufiger Straftaten im Zusammenhang mit Missbrauchsabbildungen begehen könnten als bisher angenommen. Es kann angenommen werden, dass die Aufdeckung ihrer Taten zum Teil durch eine gesellschaftliche „Verleugnungskultur“ (Denov 2004) verhindert wird. Denn das allgegenwärtige Ideal der fürsorglichen, asexuellen Mutter behindert womöglich die Anerkennung der Tatsache, dass auch Frauen Missbrauchsabbildungen herstellen und/oder konsumieren. Diese Situation erfordert eine bewusste Auseinandersetzung mit dem Thema sowohl im beruflichen als auch privaten Bereich. Der Austausch von Informationen, Meinungen und Ideen kann ein kollektives Bewusstsein für das Problem schaffen. Durch die öffentliche Akzeptanz von Täterinnen könnten diese zudem ermutigt werden, sich professionelle Hilfe zu suchen, wodurch der sexuellen Ausbeutung von Kindern entgegengewirkt werden kann.

    Dieser Beitrag ist ein Auszug aus dem Buch "Sexueller Kindesmissbrauch und Missbrauchsabbildungen in digitalen Medien" herausgegeben vonRita Steffes-enn, Nahlah Saimeh und Peer Briken (Hrsg.). Alle Informationen zum Titel erhalten Sie hier.


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