Diese Cookie-Richtlinie wurde erstellt und aktualisiert von der Firma Consent Management - CookieFirst.

Die stille Systemreserve

Die Stille Systemreserve: Aus Prävention wird Resilienzpolitik

Axel Ekkernkamp, Thomas Auhuber und Katharina Larisch

Die gesetzliche Unfallversicherung und der Arbeitsschutz stellen eine zentrale präventive Infrastrukturdar, die über den Individualschutz hinaus zur systemischen Stabilität beiträgt. In derCOVID 19-Pandemie erwiesen sie sich als entscheidend für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe und kritischer Infrastrukturen. Angesichts zunehmender Mehrfachkrisen ist eine stärkere Integration von Prävention, Gesundheitswesen, Arbeitsschutz und Krisenmanagement notwendig, um die Resilienz des Systems nachhaltig zu erhöhen.

2.1 Gesetzliche Unfallversicherung – Prävention im Regelbetrieb

Das System der gesetzlichen Unfallversicherung genießt national wie international hohes Ansehen. Maßgeblich dafür sind die bestmögliche, barriere- und sektorenfreie Rehabilitation sowie eine Prävention von Arbeits-/Wegeunfällen und Berufskrankheiten, wie in keinem anderen Land der Welt erreicht wird. Die so erfolgreiche Prävention mit all ihren Facetten fußt einerseits auf Vorschriften, andererseits auf dem gesellschaftlichen Konsens: Arbeitgeber und Arbeitnehmer (m/w) möchten Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen unbedingt vermeiden. Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement sind dabei unverzichtbare Disziplinen, ob betriebsintern fest verankert oder durch überbetriebliche Dienste wie beispielsweise BG prevent erbracht.

Die Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten zielt auf den Schutz des Individuums. Im Mittelpunkt steht der einzelne Versicherte mit all seinen individuellen Leistungsvoraussetzungen inklusive Stärken und Schwächen: jung/alt, sportlich/unsportlich, von schwerer Krankheit genesen oder in bester Kondition, familiär behütet oder auf sich allein gestellt. Es gilt: Jeder ist so versichert, wie er ist! Dabei liegt der Fokus nicht nur auf dem Einzelnen, sondern auch auf dem Arbeitsumfeld, der Organisation und dem Unternehmen als der Institution, die die Arbeitsbedingungen bzw. das Arbeitsumfeld schaffen. Im Arbeitsschutz gilt: Verhältnisprävention und Verhaltensprävention gehen Hand in Hand. Gesellschaft und Staat sind der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) dankbar. Die Arbeiten der Kommissionen „Soziale Sicherung“ Rürup und Herzog in den Jahren 2002 und 2003 bestätigten nach intensiver Recherche, dass weder Staat noch Privatwirtschaft dem Versicherten besser dienen könnten, als es die GUV mit all ihren Ausprägungen leistet.


2.2 Corona als Krisentestfall

Was geschieht jedoch, wenn der Normalbetrieb endet? In der Corona-Pandemie zeigten sich die mannigfaltigen Facetten, die ein organisationales Krisenmanagement zu berücksichtigen hat. Während sich nach einer gewissen Phase der Orientierungslosigkeit Politik,Wissenschaft und öffentlicher Gesundheitsdienst um die allgemeinegesundheitliche Lage kümmerten, hielten die gesetzliche Unfallversicherung und der Arbeitsschutz die Wirtschaft am Laufen, allen voran die kritische Infrastruktur. Ob Gefährdungsbeurteilung, Hygienevorschriften, Schutz vulnerabler Gruppen oder Teststraßen – in vielen Fällen konnten Coronaausbrüche verhindert werden und die Betriebe blieben arbeitsfähig. Am Anfang wurde viel improvisiert. Mit derZeit spielten sich vor Ort Arbeitsschutz, Öffentlicher Gesundheitsdienst und die Arbeit der Unfallversicherungsträger jedoch ein und konnten die jeweiligen Vorgaben zeitnah an die neusten Erkenntnisse zu den sich ständig verändernden Virusvarianten anpassen. In der Praxis wurden Betriebsärzte zur zentralen Informationsquelle rund um Corona und fungierten als Schnittstelle zwischen Beschäftigten, Betriebsleitung, Betriebsrat und externen Stellen wie den Gesundheitsämtern. In von Betriebsärzten durchgeführten Impfsprechstunden konnten Beschäftigte ihre Ängste bezüglich Infektionen, aber auch bezüglich der Impfung artikulieren und wurden im vertrauten Umfeld beraten. Im Nachgang wurden die betrieblichen Impfaktionen gut angenommen und trugen zur Erhöhung der Impfquote bei. Dennoch hat die Coronapandemie aufgezeigt, wie schlecht Deutschland auf eine Krise vorbereitet war. Und das trotz der bereits 2017 erschienenen ISO-Norm 22316, die z.B. grundsätzliche Prinzipien für den Aufbau eines organisationales Resilienz-Managements sowie Leitfäden zur Entwicklung von Elementen einer resilienten Organisation empfiehlt. Organisationale Resilienz subsumiert damit individuelle, teambezogene und strukturelle Widerstandsfähigkeit.


2.3 Aus Einzelkrise wird Polykrise: von der betrieblichen Pandemieberatung zur zivil-militärischen Zusammenarbeit im Katastrophenfall

Kaum war Corona überstanden, rückten neue Krisen in den Fokus. Der Krieg in der Ukraine und im Nahen Osten, aber auch die sich beschleunigende globale Erderwärmung oder Desinformation und Cyberangriffe fordern Staat und Bevölkerung heraus. Angesichts dieser kumulativen Krisen scheint „das Zeitalter der Resilienz“ eingetreten zu sein. 

Prävention kommt vom lateinischen Begriff praevenire, also „zuvorkommen“. Heute verstehen wir unter Prävention Vorbeugung und subsumieren darunter Maßnahmen, die darauf abzielen, Krankheiten, Unfälle oder unerwünschte Zustände zu verhindern, ihr Entstehen zu verzögern oder ihr Ausmaß zu verringern. Resilienz kommt vom lateinischen resilire: zurückspringen, abprallen, nicht anhaften. Es geht also darum, auf Herausforderungen lösungsorientiert zu reagieren, Widerstandsfähigkeit zu entwickeln, Krisen zu bewältigen und gestärkt daraus hervorzugehen. Politik und Wirtschaft müssen zukunftssicher bzw. krisenfest aufgestellt werden. Hier setzt das KRITIS Dachgesetz an, welches im Januar 2026 vom Bundestag und im März 2026 vom Bundesrat beschlossen wurde. Durch verpflichtendes Handeln wie das Erstellen von Notfall- und Brandschutzplänen sollen KRITIS-Betriebe befähigt werden, Krisen und unerwartete Störungen nicht nur zu überstehen, sonderng estärkt aus ihnen hervorzugehen. Zudem rückt der Bevölkerungsschutz in den Fokus und damit auch die Frage, wie man die Bevölkerung bestmöglich vor Krisen, Katastrophen und Krieg schützen kann. Zunehmend verschwimmen auch im öffentlichen Diskurs die Begrifflichkeiten Schutz, Prävention und Resilienz; sie kommen in neuen Kontexten oder in einer größeren Ernsthaftigkeit vor, die bis vor Kurzem noch völlig undenkbar gewesen wäre.


2.4 Wie stellt sich die Situation in der Bundesrepublik Deutschland dar?

Jede ernstzunehmende Analyse muss Sorgen bereiten: Die Bundeswehr ist materiell und personell (noch) nicht gut aufgestellt. So fehlt selbst in Großstädten jeglicher Schutz vor Luftangriffen, Cyberangriffe gegen staatliche Institutionen wie Flughäfen und Bahnen oder sogar Ministerien treffen uns unvorbereitet und Sabotageakte wie die Unterbrechung der Leitungen von Nordstream oder die Stromunterbrechung von 45.000 Haushalten in der Bundeshauptstadt verunsichern Bürgerinnen und Bürger. In vielen, vor allem kleineren und mittelständischen Betrieben müssen Krisenvorsorgepläne erst noch erstellt werden. Ebenso sollten betriebliche Gefährdungsbeurteilungen um chemische, biologische, radiologische und nukleare Risiken erweitert werden, insbesondere für Betriebe der kritischen Infrastruktur. Auch die Vorbereitung der Beschäftigten auf Krisensituationen (Erste-Hilfe-Erweiterung, Verhaltenbei CBRN-Lagen, Evakuierung) muss beginnen. Und das alles sehr zeitnah.


2.5 Beispiel KRITIS Gesundheitsversorgung

In Bund, Ländern und Gemeinden beraten Fachleute, was jetzt konkret zu tun ist. Für die Gesundheitsversorgung würden kriegerische Angriffe folgende Auswirkungen haben: Deutschland dient im Bündnisfall als logistische Drehscheibe für bis zu 750.000 alliierte Soldaten. Deren Versorgung muss sichergestellt werden – von möglichen Impfungen bis zur Akutversorgung verletzter Militärangehöriger. Im Sanitätsdienstder Bundeswehr rechnet man – konservativ geschätzt – mit bis zu tausend verwundeten Soldaten pro Tag, die in Deutschland behandelt werden müssen. Längst nicht alle Krankenhäuser sind in der Lage, Kriegsverletzungen adäquat zuversorgen. So erfordern kriegsbedingte Verletzungen der Körperhöhlen, von Gefäßen und Gliedmaßen eine hohe Expertise. Nicht ohne Grund werden die Bundeswehrkrankenhäuser und BG Kliniken auch in Bundesgesetzen als Partner gesehen. Hinzukommen weitere Kompetenzzentren, besonders aus dem Kreis der Universitäten, der Knappschaftskliniken und der Kommunalen Großkrankenhäuser. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte bereits 2022 weitsichtig einen Expertenrat de rBundesregierung„ Gesundheit und Resilienz“ einberufen. Um für diese Herausforderungen gerüstet zu sein und Resilienz im Kriegsfall sicherzustellen, bedarf es eines ganzen Bündels von organisatorischen, ausstattungsmäßigen und personellen Maßnahmen. Jedoch sind die rechtlichen Grundlagen für den Krisenfall fragmentiert und teilweise veraltet. Die zentrale Lücke ist das fehlende Gesundheitssicherstellungsgesetz(GeSiG). Versuche, ein solches Gesetz zu schaffen, reichen bis in die 1970er-Jahrezurück. Der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig forderte im Mai 2025 die Politik nachdrücklich auf, die Arbeiten daran wieder aufzunehmen. Diese hat das Thema inzwischen aufgegriffen und befindet sich in der Gesetzesplanung. Das Gesetz soll die Versorgung verletzter Soldatinnen und Soldaten im Bündnis- oder Verteidigungsfallregeln und gleichzeitig die zivile Gesundheitsversorgung aufrechterhalten, um so die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems auch in Krisenzeiten zu sichern. Doch auch bei gesetzlicher Klarheit muss die Bevölkerung verstehen lernen, dass die bislang gewohnte, rasche medizinische Versorgung unter Umständen eingeschränkt werden muss – etwa wenn nicht dringliche Operationen verschoben werden. Der ambulante Vertragsarztbereich wird nach Möglichkeit Aufgaben übernehmen müssen, die im Normalfall eher ein stationäres Setting erfordern würden. Öffentlicher Gesundheitsdienst und Arbeitsmediziner würden dadurch in die Akutversorgung und insbesondere in die Grundversorgung der Bevölkerung einbezogen werden. Arbeitsmedizinische Zentren könnten als dezentrale Anlaufstellen zur nationalen Patientensteuerung dienen. Bei Überlastung der stationären Kapazitäten könnten Betriebsärzte Triage-Aufgaben übernehmen und die Erstversorgung von Leichtverletzten oder Massenimpfungen durchführen.


2.6 Lehren aus den Krisen

Es bedarf einer engen, abgestimmten Zusammenarbeit zwischen den zivilen Gesundheitseinrichtungen einschließlich dem Öffentlichem Gesundheitsdienst und Arbeitsmedizin, Hilfsorganisationen, Bevölkerungsschutz und Bundeswehr. Militärmedizin und ziviles Gesundheitssystem haben sich in den vergangenen Jahrzehnten weitgehend entfremdet; eine deutliche föderalismusbedingte Fragmentierung schwächt das System zusätzlich. Arbeitsschutz im Krisenfall kann nur wirksam sein, wenn alle Beteiligten – Betriebe, Behörden, Politik und Wissenschaft – eng zusammenarbeiten. Die betriebsmedizinische Infrastruktur hat sich während der Coronapandemie als essenzieller Baustein dieses Zusammenwirkens erwiesen, wird aber in den Krisenplanungen des Staates noch nicht systematisch einbezogen. Dabei tragen Netzwerkstrukturen wie das Traumanetzwerk DGU® oder bundesweite arbeitsmedizinische Zentrumsstrukturen organisatorisch zu einer verbesserten Versorgungder Bevölkerung bei. In diesem Zusammenhang kam die Frage auf, ob aktive Soldatinnen und Soldaten bei Dienstunfällen nach heutigem Recht bestmöglich geschützt sind. Für die Veteranen gilt bekanntlich die Versorgung analog zu den Regelungen des SGBVII. Der bereits zuvor erwähnte 129. Deutsche Ärztetag, das Parlamentder Ärztinnen und Ärzte, hat sich 2025 mit diesem Thema beschäftigt und vorgeschlagen, die Zuständigkeit des SGBVII auch auf die aktiven Bundeswehrangehörigen auszudehnen – ein komplexer Prozess mit vielfältigen Facetten. Sollten sich Gesetzgeber und Selbstverwaltung dafür entscheiden, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, auf den Spitzenverband DGUV, auf die BG Kliniken, aber auch auf die Zuständigkeiten der arbeitsmedizinischen Spezialisten wie bei BG prevent. 


2.7 Fazit: Arbeitsschutz als stille Systemreserve

Der Arbeitsschutz in Deutschland verfügt über eine einzigartige Kombination aus flächendeckender Infrastruktur, medizinischem Fachpersonal und systematischem Zugang zu Beschäftigten. In Krisenzeiten–von der Pandemie bis zum Verteidigungsfall– könnte diese Infrastruktur eine entscheidende Rolle spielen: als dezentraler Versorgungsstützpunkt, als Informationsdrehscheibe, als Kapazitätspuffer für das überlastete kurative System und als niedrigschwelliger Zugang zur psychosozialen Versorgung. Dafür muss jedoch eine Grundlage geschaffen werden.Diese Infrastruktur muss in der Krisenplanung des Staates erkannt, einbezogen und vorbereitet werden.


Dieser Beitrag ist ein Auszug aus "Prävention. Besser gemacht", herausgegeben von Thomas Auhuber und Katharina LarischAlle Informationen zum Titel erhalten Sie hier.


AKTUELLES