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Täuschung im Maßregelvollzug

Simulation oder Pseudologia phantastica – und woran erkennt man den Unterschied? PD Dr. Irina Franke und Prof. Dr. Manuela Dudeck, zwei renommierte Forensische Psychiaterinnen und Herausgeberinnen der MWV-Neuerscheinung „Betrug und Identität“, geben im Interview Einblick in die Praxis der Wahrheitsfindung im Maßregelvollzug: zwischen Ermittlungsakten, Therapiebündnis und den Grenzen neurobiologischer Lügenerkennung.

Frau Dr. Franke, woran erkennen Sie im Begutachtungssetting den Unterschied zwischen bewusster Simulation und einer Pseudologia phantastica – und wie oft täuschen Sie sich dabei selbst?
Den einen absolut sicheren Marker gibt es nicht. Allgemein gesagt dient Simulation meist einem äußeren Vorteil, Pseudologie eher innerpsychischen Bedürfnissen wie Selbstaufwertung. Um solche Motive zu erkennen, sollten für die Beurteilung möglichst alle verfügbaren Quellen herangezogen werden. Und natürlich täusche auch ich mich – nur kann ich genau deshalb nicht sagen, wie oft das passiert.

Frau Prof. Dudeck, Sie haben an den DGPPN-Behandlungsstandards für den Maßregelvollzug mitgewirkt: Wie lässt sich Täuschungsverhalten dort therapeutisch bearbeiten, ohne die Behandlungsbeziehung zu untergraben?
Falsche Erinnerungen, subjektive Wahrheiten und Täuschungen sind ein dem Maßregelvollzug inhärentes Problem. In der Zusammenarbeit mit den im Maßregelvollzug Untergebrachten diskutieren wir schon zu Beginn der Therapie,wie die Straftat, die zur Einweisung führte, stattgefunden hat. Anhand der Ermittlungsakten beginnt ein Diskurs darüber und es entwickelt sich zumeist ein gutes Therapiebündnis. Aber das braucht Zeit.

Frau Franke, Ihre Klinik liegt in der Schweiz: Gibt es Unterschiede zwischen dem deutschen und dem Schweizer Rechtssystem, wie mit Täuschung im Maßregelvollzug bzw. in forensischen Kliniken umgegangen wird?
Einen grundsätzlichen Unterschied sehe ich nicht. Der fachliche Umgang mit Täuschung folgt psychiatrisch-psychotherapeutischen Standards, nicht dem jeweiligen Rechtssystem. Unterschiede zeigen sich vielleicht eher bei den rechtlichen Folgen – in der Schweiz kann für eine stationäre Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Einrichtung bereits eine tatkausale psychische Störung entscheidend sein, unabhängig vom Ausmaß der Einschränkung der Schuldfähigkeit. Die Motivation zu bewusster Täuschung ist aber auch hier der subjektiv erwartete Nutzen: Eine Schuld- beziehungsweise Strafminderung dürfte beispielsweise attraktiver sein als eine Einweisung in die forensische Psychiatrie.

Frau Dudeck, welche Rolle spielen neurobiologische Erkenntnisse tatsächlich bei der Einschätzung, ob eine Lüge Symptom oder bewusste Strategie ist?
Diese Frage trifft den Kern des Problems und es gibt keine einfache Antwort darauf. Wir müssen aus meiner Sicht Erkenntnisse aus allen Wissenschaftsgebieten einfließen lassen, um uns der Wahrheit zu nähern. Eine Objektivierung, was ist was, wird uns zu diesem Zeitpunkt nicht gelingen.

Frau Franke, was war der schwierigste Fall aus Ihrer klinischen Praxis, an dem Sie die Grenzen forensisch-psychiatrischer Wahrheitsfindung besonders deutlich gespürt haben?
Am schwierigsten sind nicht die Fälle mit offensichtlichen Widersprüchen, sondern diejenigen, in denen eine scheinbar plausible Geschichte langsam ins Wanken gerät. Sobald eine Behandlung läuft, entstehen Bindungen, Erwartungen und institutionelle Dynamiken, die den Blick in beide Richtungen verzerren können. Simulation im Nachhinein beweisen zu wollen, ist ebenso problematisch wie eine Erkrankung weiter zu behandeln, die möglicherweise nie bestanden hat. Deshalb sollte man sich regelmässig vergegenwärtigen: forensisch-psychiatrische Beurteilungen liefern keine absolute Wahrheit, sondern im besten Fall eine möglichst gut begründete Einschätzung unter Unsicherheit.

Frau Dudeck, wo sehen Sie die Grenze zwischen wissenschaftlicher Fundierung und klinischer Praxistauglichkeit, wenn es um Instrumente zur Lügenerkennung in Begutachtung und Therapie geht?
Ich persönlich mag keine Grenzen zwischen Theorie und Praxis und bin vor mehr als 13 Jahren in Ulm angetreten, um diese Grenze aufzuheben. Für mich ist die Verzahnung aus Theorie und Praxis fundamental, um gute Ergebnisse zu bekommen. Da stellt sich mir die Frage gar nicht. Es entsteht in der Praxis ein Problem und das versuche ich in der Theorie zu lösen und umgekehrt.

Vielen Dank für das Gespräch!


PD Dr. med. Irina Franke

Irina Franke ist Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie mit Schwerpunkt Forensische Psychiatrie und Psychotherapie. Sie ist Chefärztin des Zentrums für Forensische Psychiatrie und stellvertretende Ärztliche Direktorin Erwachsenenpsychiatrie bei den Psychiatrischen Diensten Grau-bünden (Schweiz) sowie Privatdozentin an der Universität Ulm. Ihre Schwerpunkte liegen in forensisch-psychiatrischer Versorgung, Begutachtung,klinischer Forschung und Lehre.

Univ.-Prof. Dr. med. Manuela Dudeck

Manuela Dudeck ist Lehrstuhlinhaberin für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Ulm und ärztliche Direktorin der gleichnamigen Klinik am BKH Günzburg. Sie ist Mitautorin der 2017 erschienenen Behandlungsstandards für den Maßregelvollzug der DGPPN.


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