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Amazon als Gesundheitsanbieter

Wie muss sich das deutsche Gesundheitswesen darauf vorbereiten, dass Amazon der größte Gesundheitsanbieter weltweit wird?

STEFAN VILSMEIER

Das Gesundheitswesen hütet einen Schatz von unermesslichem Wert: Medizinische Daten, die bei jedem Arztbesuch, Krankenhausaufenthalt und Versicherungsfall, aber auch über Fitness-Tracker und Smartphone-Apps erhoben werden. Das Bergen dieses Datenschatzes hat das Potenzial, die Medizin zu revolutionieren. Denn aus den medizinischen Daten, die wir heute und in Zukunft sammeln, kann die Forschung in den kommenden Jahren neue Therapien und Medikamente entwickeln – zum Wohle der nächsten Generationen. 

Wegweisend für die medizinische Forschung sind bis heute die Ergebnisse der „Framingham Heart Study“, der seit 1948 laufenden und immer noch aktuellen Herz-Kreislauf-Studie. Dem Örtchen Framingham in der Nähe von Boston mit seinen damals 28.000 Einwohnern verdanken wir unser Wissen über die inzwischen fast selbstverständlichen Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Tabakkonsum, Bluthochdruck und Diabetes. Mittlerweile umfasst die Studie bereits die dritte Generation und liefert fortwährend wichtige Erkenntnisse für die Medizin. 

In Zukunft können wir alle Framingham sein. Denn jeder von uns kann seine medizinischen Daten zum Wohle der Allgemeinheit zur Verfügung stellen und damit seinen Beitrag für die Medizin der Zukunft leisten. Im folgenden Beitrag geht es um grundlegende politische Leitplanken für die Sekundärnutzung der Gesundheitsdaten, einen Code-of-Conduct für alle Akteure der Datenökonomie, maßvolle Datenschutzregelungen sowie als zentralen Dreh- und Angelpunkt den Schutz der digitalen Souveränität der Patient:innen.


1. Status quo des Gesundheitsmarkts in Deutschland 

Ein Blick auf den Gesundheitsmarkt in Deutschland offenbart ein kontinuierliches, deutliches Wachstum in den vergangenen Jahren. Allein im Jahr 2020 betrug die Bruttowertschöpfung im Kernbereich der Gesundheitswirtschaft mit rund 364 Mrd. € einem Anteil von 12,1% am nationalen Bruttoinlandsprodukt (BIP). Mit 54% wird mehr als die Hälfte der Bruttowertschöpfung in der medizinischen Versorgung erbracht, wobei die stationäre Versorgung 93,5 Mrd. € und die nicht stationäre 103 Mrd. € ausmacht. Zwar hat die COVID-19-Pandemie 2020 das Wachstum etwas gebremst, dennoch lässt sich ein eindeutiger Trend ausmachen (s. Abb. 1). 


Abb. 1 Bruttowertschöpfung in der Gesundheitswirtschaft und ihr Anteil an der Gesamtwirtschaft (©Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2021)

1.1 Deutschland braucht mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen 

Wichtige Treiber dieser Entwicklung sind die demografische Entwicklung, der medizinisch-technische Fortschritt sowie das Gesundheitsverständnis der Bevölkerung. Der Beitrag der digitalen Gesundheitswirtschaft am gesamten Gesundheitsmarkt liegt aktuell noch auf niedrigem Niveau (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2021) – ein Beleg dafür, dass die Möglichkeiten der digitalen Innovation noch lange nicht ausgeschöpft werden. 

Die digitale Transformation des Gesundheitswesens ist eine Herkulesaufgabe für unser Land, birgt aber auch riesige Chancen. Die COVID-19-Pandemie hat uns alarmierend vor Augen geführt, wie groß der Nachholbedarf bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen hierzulande ist. Gleichzeitig bietet der Markt bereits digitale Lösungen, die auf die Herausforderungen im Gesundheitsbereich abzielen: Dem Mangel an qualifiziertem Personal und Fachärzten in ländlichen Gebieten kann mit telemedizinischen Angeboten sowie dem Einsatz von Robotik entgegengewirkt werden. Moderne Roboter sind bereits in der Lage einfache Tätigkeiten des Pflegepersonals zu übernehmen. Zudem können administrative Arbeitsschritte automatisiert werden. Denn in den kommenden Jahren steigt der Personalbedarf weiter: 2030 werden knapp 500.000 Vollzeitkräfte in der Pflege fehlen (Bertelsmann Stiftung 2012). 

Deutlich wird: Dank digitaler Technologien können wertvolle Ressourcen in der Pflege und der Behandlung von Patient:innen gewonnen, sowie Abläufe und Prozesse effizienter gestaltet werden. Dies steigert nicht nur die Qualität der Gesundheitsversorgung, es lassen sich auch – mit Blick auf klamme Krankenhausbudgets – Kosten einsparen. 

Die Ausschöpfung des enormen ökonomischen Potenzials der digitalen Transformation des Gesundheitssystems ist eine der wichtigsten wirtschaftlichen und politischen Aufgaben für dieses Jahrzehnt. 

1.2 Digitale Gesundheitsdaten als Innovationstreiber 

Die Digitalisierung macht die Erhebung der Gesundheitsdaten in digitaler Form überhaupt erst möglich. Diese Daten für Forschung und Gesundheitsversorgung nutzbar zu machen, ist ein rasanter Beschleuniger der Innovationskraft und des Wachstums der Gesundheitswirtschaft. Denn nur ein starker und digital aufgestellter Gesundheitsmarkt kann mit der Konkurrenz aus den USA und Asien mithalten. Das Ziel für Deutschland muss deshalb sein, die Innovationskraft entlang der ganzen Wertschöpfungskette der Datennutzung zu stärken. So kann die Vision eines kompetitiven Gesundheitswesens, das den wachsenden Ansprüchen der Bevölkerung hinsichtlich einer personalisierten Gesundheitsversorgung entspricht, in die Realität umgesetzt werden.

Das Ziel für Deutschland muss sein, die Innovationskraft entlang der ganzen Wertschöpfungskette der Datennutzung zu stärken.

Die Wachstumsprognosen für den globalen eHealth-Markt, der europaweit bis 2025 auf 232 Mrd. € anwachsen soll (Choueri et al. 2020), unterstreichen das immense Leistungsvermögen des Marktsegments: Digitale Gesundheitsanwendungen, Telemedizin, Wearables sowie innovative Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) und Internet of Things (IoT) für Diagnostik und Behandlung können mithilfe der Gesundheitsdaten ihr volles Potenzial entfalten. Und auch die Bevölkerung steht dem Trend grundsätzlich positiv gegenüber. So geben 69% der 14- bis 34-Jährigen in Deutschland an, digitale Gesundheitsanwendungen im Krankheitsfall nutzen zu wollen (Schulte 2021). 


2. Aktuelle Präsenz der US-Techgiganten im Gesundheitsmarkt

 Angesichts der Marktprognosen ist es nicht überraschend, dass US-Techkonzerne ihre Präsenz in den internationalen Gesundheitsmärkten weiter ausbauen. Denn sie verfügen über Erfahrung und Expertise darin, die Daten ihrer Nutzer:innen mit Algorithmen zu verarbeiten und über innovative digitale Geschäftsmodelle kommerziell nutzbar zu machen. Dabei setzen sie explizit ihre Marktmacht und ihr großes Marketingbudget ein, um durch Lock-in-Effekte Millionen von Kund:innen zu binden. 

Amazon 

Beim weltweit führenden Onlineversandhändler Amazon zeichnet sich folgendes Bild: In Deutschland nutzen rund 17 Mio. Menschen Amazon Prime – weltweit sind es 200 Mio. Die potenzielle Kundenbasis für Gesundheitsleistungen ist dementsprechend riesig und eine reale Gefahr für die etablierten Akteure im Gesundheitswesen. Zudem hat das Unternehmen mit mehreren Gesundheitsservices bereits konkrete Schritte in den US-amerikanischen Gesundheitsmarkt getan: Amazon Pharmacy, Amazon HealthLake und Amazon Care. 

Mit Amazon Pharmacy ist der Techkonzern im November 2020 in den Markt für Online-Apotheken eingestiegen. Der Pharmaservice ist im Oktober 2021 bereits in 45 US-Bundestaaten verfügbar. Der Vorteil für bereits bestehende Amazon-Prime-Kund:innen: Medikamente werden portofrei verschickt und Selbstzahler erhalten bis zu 80% Rabatt auf generische Medikamente. Der zweite Service Amazon HealthLake ist eine HIPAA-berechtigte Dienstleistung, die gesammelte Daten von Patient:innen in einer Akte speichert, strukturiert und analysiert. Das Telemedizin-Angebot Amazon Care bietet ärztliche Video-Sprechstunden, zunächst nur für Angestellte von Amazon und deren Angehörige. Zudem werden verschiedene Add-Ons angeboten, die es ermöglichen, Alexa und den Amazon-Fitness-Tracker Halo für das Absetzen von Notrufen in einem Care Hub zu integrieren. Es ist davon auszugehen, dass die dabei erhobenen Daten von Amazon selbst genutzt werden. 

Google 

Techgigant Google arbeitet derzeit an einer neuen Gesundheitsstrategie, nachdem Google Health, eine Plattform für elektronische Patientenakten, 2012 nach nur wenigen Jahren eingestellt wurde. Das Unternehmen plant aktuell, das Thema Gesundheit in sämtliche weitere Aktivitäten einzubinden, mit Fokus auf Suchfunktionen, den Zugang zu Cloud-Tools für Pflegekräfte und die Bereitstellung eines Community- Kontextes zu den sozialen Einflussfaktoren auf die Gesundheit. Darüber hinaus hat der Konzern über eine Partnerschaft mit der US-Krankenhausgruppe Ascension Health und dem US-Krankenhausbetreiber HCA Healthcare Millionen anonyme Patientendaten erhalten, um mithilfe von KI Behandlungsempfehlungen abzuleiten. Über die Tochtergesellschaft „Verily“ bietet Google unter dem Label „Coefficient“ zusammen mit der Swiss Re eine eigene Krankenzusatzversicherung an. Außerdem hat Google mit dem Fitness-Tracker-Anbieter „Fitbit“ ein weiteres strategisches Unternehmen in diesem Bereich übernommen. 

Apple 

Der Smartphone-Pionier Apple konzentriert sich auf die Verknüpfung der Wellnessdaten seiner Wearables mit Gesundheitsdaten mittels KI. Die Apple Watch beispielsweise trackt Herzrhythmus und -frequenz und weist die Nutzer:innen auf mögliche zugrundeliegende Erkrankungen hin. Zudem arbeitet Apple mit diversen Krankenversicherungsanbietern zusammen. 

Amazon, Google und Apple sind bereits heute in den USA mit zahlreichen Angeboten im Bereich Pharmazie, Versicherungen und weiteren Dienstleistungen ernstzunehmende Akteure in der Gesundheitswirtschaft. Es ist davon auszugehend, dass diese Entwicklung vor Europa nicht Halt machen wird. 


3. Problematik: Wie die Übermacht der Techkonzerne unsere Souveränität gefährdet 

Was in den USA bereits Gestalt annimmt, ist eine Warnung für Europa. Es stellt sich nicht die Frage ob, sondern wann Amazon, Apple und Co. hierzulande ihre Services anbieten. Und sobald die großen Techunternehmen in der heimischen Gesundheitswirtschaft Fuß gefasst haben, wird es nicht lange dauern, bis sich die Marktdynamiken des Konsumentenmarktes wiederholen und eine Monopolisierung und Kommerzialisierung des Gesundheitswesens auch in Europa stattfindet. 

Ein Exkurs zu den drei datenpolitischen Grundkonzepten auf internationaler Ebene verdeutlicht die Problematik und beleuchtet den Hintergrund der aktuellen Entwicklung: Im US-amerikanischen Datenkapitalismus geben die Nutzer:innen bzw. die Patient:innen ihre Daten preis und die Industrie nutzt diese nahezu ungebremst zur eigenen Gewinnmaximierung. In China wiederum hält der Staat das Datenmonopol inne, der individuelle Datenschutz ist nachrangig. Im Spannungsbogen zwischen diesen beiden Konzepten formiert sich das europäische Modell und stellt die Souveränität der Nutzer:innen ins Zentrum der Debatte. 

3.1 Heterogene Datenschutzregularien steigern Komplexität 

Zentraler Dreh- und Angelpunkt der Souveränität ist der Datenschutz, auf europäischer Ebene ist er durch die DSGVO geregelt. Zusätzlich gibt Deutschland sehr restriktive Regeln im Gesundheitswesen vor, die aufgrund der föderalen Struktur bundesweit heterogen ausgelegt werden. Von den Landeskrankenhausgesetzen, über die Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten bis hin zu den Datenschutzstellen kirchlicher Träger sind unterschiedlichste Akteure und Regelwerke mit dem Schutz unserer Daten betraut – was die Komplexität erhöht. 

Mit dem Vertrauen der Bürger:innen in die Datenschutzbestrebungen der Tech-Riesen ist es nicht weit her: Laut einer aktuellen Umfrage des Statista Global Survey traut die Mehrheit der Deutschen den großen Unternehmen beim Datenschutz nicht (Brandt 2021). So gehen bei Amazon nur 42% der Befragten davon aus, dass ihre Daten dort sicher sind. Bei Google sind es sogar nur 30% (ebd.). Doch trotz eines gesunden Misstrauens fehlt es der deutschen Öffentlichkeit am kritischen Umgang mit den eigenen Daten: Die wenigsten lesen sich die seitenlangen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzbestimmungen der Smartphone-Anbieter und Social-Media- Plattformen durch und wissen, was dort genau mit ihren Daten passiert. 

3.2 Risiko kommerzielle Nutzung von Gesundheitsdaten 

Der im internationalen Vergleich strenge Schutz personenbezogener Daten wird jedoch durch die Übermacht der US-amerikanischen Konzerne unterwandert und gefährdet so die digitale Souveränität. Denn das Risiko besteht darin, dass die großen Techkonzerne Gesundheitsdaten sammeln und diese mit ihren anderen florierenden Geschäftsbereichen verknüpfen. Daraus entstehen sehr exakte Nutzerprofile und die Möglichkeit, diese zu kommerziellen Zwecken zu nutzen. Über GPS-Tracking könnte beispielsweise der Standort von Besuchern auf einer Kardiologie-Station im Krankenhaus ermittelt werden, um passgenaue Werbung zu kardiologischen Behandlungsmethoden oder Medikamenten anzuzeigen. Diese Verknüpfung muss unbedingt unterbunden werden – um Diskriminierung zu verhindern und einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. 

Gesundheitsdaten dürfen kein Spekulationsobjekt für Plattformunternehmen sein.

Die Gefahr ist groß, dass die Dystopie eines „gläsernen Bürgers“ durch die Nutzung sensibler Gesundheitsdaten Realität wird. Wenn mächtige Techkonzerne beispielsweise in den Versicherungssektor eintreten und über genetische und andere sensible Gesundheitsdaten verfügen, ist es nur eine Frage der Zeit, bis das Risiko- und Gesundheitsprofil in Echtzeit analysiert und die Versicherungsleistung individuell mit einem Bonus-Malus-System angepasst wird. Ein solches System macht aus Gesundheitsdaten ein wertvolles ökonomisches Gut. Gleichzeitig werden Versicherte einer betriebswirtschaftlichen Verwertungslogik unterworfen, die im schlimmsten Fall in einen finanziellen Zwang nach einem gesunden Lebensstil resultiert – wer jung, fit und gesund ist, zahlt geringere Beiträge als Alte und Kranke. Der Konsum von Genussmitteln, wie Tabak oder Alkohol oder Risikosportarten werden so schnell zu einer finanziellen Abwägungsfrage. Das zentrale Funktionsprinzip des gesetzlichen Krankenversicherungssystems, das Solidaritätsprinzip „Die Gesunden helfen den Kranken“, nach dem Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiko keine Rolle bei der Beitragsberechnung spielen (Nocun 2018), würde damit ausgehebelt. 

Die Bildung von Nutzerprofilen zu unterbinden, ist angesichts der technischen und strukturellen Komplexität der eingesetzten Systeme und Algorithmen, wie beispielsweise KI, nahezu unmöglich. Zudem fällt der Nachweis einer rechtswidrigen Nutzung von Daten oder Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht zunehmend schwer. Nachträgliche gesetzliche Maßnahmen sind leider bis heute ineffektiv, da durch die massive Vernetzung unterschiedlicher Lebensbereiche Abhängigkeiten entstehen, die eine nachträgliche Entflechtung oft impraktikabel gestalten. 

3.3 Dringender Handlungsbedarf: Datenschutz und Regularien dürfen Innovation und Gestaltungshoheit nicht bremsen 

Es gilt: Regulatorik und Datenschutz haben ihre Berechtigung im Gesundheitsmarkt, sollten aber nicht vorschnell als Hemmnis für einen innovativen Markt verstanden werden, sondern als Teilbereich des Marktdesigns. Wir müssen uns die Frage stellen, welche Grundprinzipien für den Gesundheitsmarkt und alle beteiligten Akteure gelten sollen. Dazu gehört auch der Aspekt, wie Innovation in einem regulierungsgetriebenen Markt vorangetrieben werden kann. 

Nicht aktiv zu handeln, würde hingegen bedeuten, die Gestaltungshoheit über den Markt aufzugeben. Datengetriebene Geschäftsmodelle der starken Akteure aus der Privatwirtschaft, wie Google, Amazon und Apple, würden den Markt bestimmen. Besonders im Gesundheitswesen mit seinen höchst sensiblen Daten entstünden so Abhängigkeiten und Datenschutzbedenken, die mit unseren Werten nicht vereinbar sind. 

Zentrale Fragestellung: Wo ziehen wir die Grenze zwischen dem, was technisch machbar und dem, was mit unserem Wertesystem vereinbar ist? 

Deshalb ist es notwendig, schnellstmöglich zu handeln, um das deutsche bzw. europäische Gesundheitssystem resilient und technisch souverän zu gestalten, der Sensibilität von medizinischen Daten Rechnung zu tragen und Pluralismus sowie Innovation in unserer Gesundheitswirtschaft langfristig zu sichern. Die Zeit drängt: Sind die Dienste der US-amerikanischen Techkonzerne erst einmal am Laufen, entwickeln sie eine Eigendynamik, die ein „Abschalten“ quasi unmöglich macht. Deutschland sollte sich bei diesem Thema als Vordenker positionieren und die europäische Diskussion um die Leitplanken einer Data Sharing Economy maßgeblich prägen.

3.4 Internationaler Wettbewerb als Impulsgeber für mehr Innovation 

Zurecht stellt sich allerdings die Frage, inwiefern benutzerfreundliche und niederschwellige Health-Anwendungen, die durch die großen Techunternehmen bereitgestellt werden, ein Problem für die Souveränität und Wirtschaft Europas bzw. Deutschlands darstellen. Schließlich ist Gesundheit ein zentrales Thema für Bürger:innen. Der Abbau von Komplexitätsbarrieren durch einfach zu handhabende und verständliche Plattformen bzw. Apps kann ein enormer Gewinn und Impulsgeber für mehr Innovation im heimischen Gesundheitsmarkt sein – wenn der Schutz der personenbezogenen Daten gewährleistet ist. 


4. Lösungsansätze zur Sicherung der Souveränität und Datenhoheit

Mögliche Lösungsansätze, um die Gefahren der Dominanz großer Techunternehmen effektiv abzuwehren, bestehen aus einer Kombination ordnungspolitischer und technischer Maßnahmen. 

4.1 Organisatorische Trennung von Gesundheits- und weiteren personenbezogenen Daten aus anderen Sektoren 

Die erste Forderung ist eine klare Trennung von Gesundheitsdaten und anderen personenbezogenen Daten innerhalb der Techunternehmen. Es ist die Aufgabe des Staates, die Bürger:innen in diesem sensiblen Bereich umfassend und präventiv zu schützen. Um Souveränität und selbstbestimmtes Handeln in der Gesundheitsversorgung zu sichern, benötigen wir eine Entflechtung und eine klare Trennung beider Bereiche innerhalb der Konzerne. Es muss verhindert werden, dass Unternehmen, die durch digitale Gesundheitsanwendungen generierten, sensiblen Patientendaten und personenbezogene Informationen aus anderen Geschäftsfeldern, wie beispielsweise Suchmaschinenabfragen, Positionsdaten, Finanz, Bank- und Versicherungsinformationen und Sprachdaten zu umfassenden Nutzerprofilen verknüpfen und kommerziell verwerten. Für eine Welt, in der es keine organisatorische Trennung der beiden Bereiche gibt, genügt ein Blick nach China: Hier ist es normal, Bankkonto, Krankenversicherung, Chatplattform, Suchmaschine und Online-Pharmazie über den gleichen Anbieter zu beziehen, dazu kommt noch die umfassende staatliche Überwachung. Am Ende steht das chinesische Sozialkredit-System mit einer Punktevergabe für wünschenswertes bzw. unerwünschtes Verhalten, das Einschränkungen im alltäglichen Leben mit sich bringt – und einer kompletten Überwachung sämtlicher Lebensbereiche. 

Einen Schritt in die richtige Richtung hat die EU-Kommission bereits getan: Sie verhängte ein Verbot für die Zusammenlegung von Gesundheitsdaten, die aus der Google-App „Fitbit“ generiert werden, mit weiteren gesammelten Daten aus anderen Geschäftsbereichen. Auch der Vorschlag der EU-Kommission zum Digital Markets Act greift das Thema auf. Auf nationaler Ebene ist der Beschluss des Bundesrates der hessischen Initiative zum besseren Schutz von Gesundheitsdaten zu begrüßen, der die vollständige und verpflichtende Trennung von Gesundheitsdaten innerhalb von Internetkonzernen von anderen kommerziellen Bereichen vorsieht, um die europäische Datensouveränität zu schützen. 

4.2 Patient:innen verfügen über Datenhoheit: digitale Patienteneinwilligung 

Im zweiten Schritt muss das Recht der Bürger:innen auf informationelle Selbstbestimmung im Mittelpunkt stehen: Über eine feingranulare Patienteneinwilligung sollte abgefragt werden, welche Daten für welchen Nutzungszweck freigegeben sind und welche nicht. Die Bereitschaft der Bevölkerung ist hoch: Eine deutliche Mehrheit der Deutschen ist bereit, ihre Gesundheitsdaten anonym und unentgeltlich digital für die medizinische Forschung zur Verfügung zu stellen (Medizininformatik- Initiative 2019). Eine oft diskutierte Fragestellung in diesem Kontext ist die Notwendigkeit eines Datentreuhänders. Doch wer könnte besser über die eigenen Daten entscheiden als man selbst? Auch bei der Organspende entscheidet jeder individuell für sich. Als Datentreuhänder sollte jemand definiert werden, der entscheidet, ob in der Einwilligung definierte Kriterien seitens eines beantragenden Datennutzers erfüllt sind, und so Nutzungsberechtigungen bestätigt, aber nicht notwendigerweise physisch die Daten kontrolliert oder selbst für Patient:innen entscheidet.

Informierte Einwilligung losgelöst von Behandlung 

In der Praxis wird die Einwilligungserklärung aktuell beim Aufnahmegespräch im Krankenhaus in Papierform vorgelegt und im besten Fall unterzeichnet. Da dieser Zeitpunkt jedoch in den meisten Fällen mit dem emotionalen Stress einer bevorstehenden Behandlung verknüpft ist, empfiehlt sich ein davon losgelöstes Szenario. Die zweite Hürde sind unübersichtliche, seitenlange Formulare und Freigaben zu völlig unterschiedlichen Themen und Konditionen, sodass Patient:innen kaum den Überblick behalten können, wer zu welcher Verarbeitung der personenbezogenen Daten berechtigt ist. Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, Informationen aus der elektronischen Patientenakte (ePA) zu beziehen. Doch auch dies gestaltet sich kompliziert, da Nutzer:innen hier auf der Basis von pdf-Dokumenten, wie Arztbriefen, Befunden oder Laborwerten entscheiden sollen, welche Daten sie für die Sekundärnutzung freigeben. Ein wenig praktikabler Ansatz, da hier ebenfalls auf Basis zahlreicher, unübersichtlicher Dokumente unterschiedlichster Herkunft keine informierte Entscheidung getroffen werden kann. 

Bei sensiblen Gesundheitsdaten muss einfach und auf den ersten Blick erkennbar sein, was mit den Daten passiert. 

Bei sensiblen Gesundheitsdaten muss einfach und auf den ersten Blick erkennbar sein, was mit den Daten passiert. Schließlich handelt es sich um hochvertrauliche Informationen, wie Befunde, Medikationen, Impfdaten und Allergien, Daten aus sogenannten Wearables, wie z.B. Fitnessarmbändern, Biomaterial also Gewebe, Blut- oder Tumorproben sowie Bildmaterial aus der Radiologie und Versicherungsdaten. 

Absolute Klarheit bei der Definition von Nutzungszweck und Nutzergruppen 

Ein Lösungsansatz ist ein universeller feingranularer und standardisierter „Datenfreigabepass“, der unabhängig von einer spezifischen Erkrankung die Bereitschaft zur Weitergabe und Nutzung der Daten abbildet. Um den Nutzungszweck im Rahmen der Einwilligung transparent darzulegen, müssen potenzielle Nutzergruppen definiert werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um die drei Bereiche klinische Forschung, Wissenschaft und Industrie. Während ein Großteil der Bürger:innen den beiden erstgenannten Gruppen positiv gegenübersteht, gibt es bei der Industrie große Vorbehalte. Dabei nicht zu vergessen: Fast 70% der Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen in Deutschland werden derzeit von der Industrie gestemmt (Research in Germany 2021). Eine wissenschaftliche Publikation heilt keine Patient:innen, erst ein zugelassenes Medizinprodukt macht Erkenntnisse nutzbar und skalierbar – ohne den Dreiklang aus Klinik, Wissenschaft und Industrie läge der Forschungsstandort Deutschland brach. 

Für alle Nutzergruppen ist dabei die Qualität der Daten ausschlaggebend. Mit interoperablen und standardisierten Daten aus unterschiedlichen IT-Systemen und Datenquellen kann das Potenzial moderner Anwendungen optimal ausgeschöpft werden. Die Zielsetzung sollte es sein, den Datenaustausch über sämtliche föderale und nationale Ebenen hinweg zu ermöglichen – und eine europäische Lösung mit dezentralen Strukturen anzustreben.

Benutzerfreundlicher digitaler Datenfreigabepass 

Der Datenfreigabepass sollte eingebettet sein in eine multimediale Informationsplattform in Form einer interaktiven Webseite, damit Nutzer:innen Antworten auf Fragen und Einblick in Forschungsprojekte erhalten. Diese Inhalte sollten selbstverständlich ebenfalls analog als Broschüre zur Verfügung stehen. Zusätzliche Bedenken können ergänzend in einem Beratungsgespräch mit dem Patientenschutzverein geklärt werden. Anschließend wird der übersichtlich gestaltete Datenfreigabepass als App auf dem Tablet oder Smartphone einmal umfassend ausgefüllt, und dann beispielsweise alle fünf Jahre aktualisiert. 

Es sollte bei der digitalen Einwilligung zudem zwingend vermieden werden, dass die Weitergabe nach dem „Cookie-Prinzip“ funktioniert: Wer heute im Internet surfen will, muss auf jeder Seite explizit zustimmen, ob und von wem Daten genutzt werden dürfen. Was auf den ersten Blick die Souveränität der Nutzer:innen stärkt, führt jedoch in der praktischen Umsetzung dazu, dass meist der einfachste Weg gewählt und leichtfertig auf „Zustimmen“ geklickt wird. Der durchschnittliche Nutzer stimmt in der Regel zu, ohne auch nur im Ansatz zur Kenntnis zu nehmen, für welche Datenverarbeitungstätigkeiten und -zwecke er seine Einwilligung erteilt. 

Papierform und digitale Einwilligung können jederzeit parallel genutzt und in das andere Format übertragen werden. Gegenüber der Papierform hat der digitale Datenfreigabepass viele Vorteile: Einfache und benutzerfreundliche Handhabung, die eigenen Angaben sind jederzeit einsehbar und überprüfbar, die Einwilligung kann jederzeit widerrufen bzw. nur für einen bestimmten Zeitraum definiert werden. 

Die kleinteilige und exakte Erfassung, wem der Patient zu welchem Zweck, welche Daten überlässt, bildet die individuellen Bedürfnisse jedes Einzelnen ab – so können Ängste abgebaut sowie das Vertrauen gestärkt werden. 

Ein in dieser Form strukturierter Ablauf vermittelt den Patient:innen die Entscheidungskompetenz, um die Verantwortung für die eigenen Daten zu übernehmen. 


5. Fazit 

Die Frage der Datennutzung durch verschiedene Nutzergruppen wird politisch wie gesellschaftlich kontrovers diskutiert und mit Verweis auf den Datenschutz oft restriktiv ausgelegt. Ich denke jedoch, dass mündige Bürger:innen über einen standardisierten, transparenten und sicheren digitalen Prozess selbst entscheiden sollten, welche Daten sie für welche Zwecke einer Sekundärnutzung freigeben wollen. 

Der Datenschutz wiegt schwer – und ist ohne Frage wichtig – doch Gesundheit ist ein ebenso hohes Gut. Eine ehrliche Nutzen-Risiko-Abwägung ist gefordert. 

Konsequente politische Entscheidungen müssen getroffen werden, zudem braucht es einen breiten Diskurs mit allen Akteuren der Zivilgesellschaft: Denn Daten nicht zu spenden, ist unsolidarisch – und auch der Staat verhält sich unsolidarisch, wenn er die Nutzung des Datenschatzes für die medizinische Forschung unterbindet. Deutschland sollte heute den Grundstein für einen kompetitiven und innovativen Gesundheitsmarkt legen, der die Gesundheit unserer Kinder und Enkel stärkt und in der Zukunft Leben rettet.


Dieser Beitrag ist ein gekürzter Auszug aus dem Buch "Gesundheit im Zeitalter der Plattformökonomie" herausgegeben von Jens Baas. Alle Informationen zum Titel erhalten Sie hier.


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