Digitalisierung in der Pflege
Digitalisierung in der Pflege – besser vernetzt ist besser versorgt
ANDREAS WESTERFELLHAUS
Digitalisierung ist in aller Munde, vor allem im Gesundheitsbereich. Nicht immer ist eindeutig, was damit genau gemeint ist und wem digitale Anwendungen eigentlich nützen sollen. Manche meinen damit vor allem die Telematik-Infrastruktur als sichere Datenautobahn und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Datenträger und Vehikel für künftige Anwendungen. Andere schauen auf digitale Assistenzsysteme und Smartphone-Apps, die das Leben in den eigenen vier Wänden erleichtern sollen. Wiederum andere reden in erster Linie von elektronischer Abrechnung und Dokumentation beim Arzt oder im Krankenhaus. Als Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung ist für mich klar: Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern muss zuallererst den Patienten und Pflegebedürftigen nützen. Was sich wie eine Binsenweisheit anhört, ist in der Praxis leider oft nicht gegeben. Was bringt die Software, digitale Anwendung, Hilfsmittel oder mobile App für die konkrete Versorgung des Patienten in der Praxis? – das ist die zentrale Frage, die sich Hersteller stellen müssen. Und: Können alte, kranke und hilfebedürftige Menschen die Anwendung einfach und intuitiv einsetzen und sind ihre personenbezogenen Daten umfassend gegen Missbrauch geschützt?Gesundheitsdaten sind heute ein Schatz, der mehr wert ist als so manche analoge Währung. Sie sind deshalb gegen jede Nutzung zu schützen, welcher der Patient nicht ausdrücklich zustimmt.
Gesundheitsdaten gehören nicht dem Behandler, sondern dem Behandelten
Denn genauso wichtig wie der Datenschutz ist für viele Patienten und Pflegebedürftige die eigene Datenhoheit. Der Patient und Pflegebedürftige hat Anspruch auf elektronische Akteneinsicht und muss sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausüben können. Patienten und Pflegebedürftige sollten jederzeit vollständige Einsicht in ihre elektronische Patientenakte nehmen können, und zwar auch per Handy.
Es war deshalb höchste Zeit, im Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes(TSVG), einen smarten Zugang der Versicherten zu ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) im Gesetz zu verankern. Krankenkassen müssen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine ePA zur Verfügung stellen. Denn ein smarter, mobiler Zugang zur eigenen elektronischen Patientenakte ist Pflicht und nicht Kür. Nach langjährigen Erfahrungen hegen mittlerweile allerdings viele Beobachter Zweifel, ob mit der bestehenden Governance der Telematik-Infrastruktur eine zeitgemäße elektronische Patientenakte gelingen kann. Es ist zu befürchten, dass die derzeit von der Selbstverwaltung und der gematik geplante Lösung schon bei ihrer Fertigstellung dem Stand der Technik und den Wünschen der Patienten hinterherhinken wird. Anstelle von Insellösungen einzelner Krankenkassen brauchen wir eine interoperable, datenschutzsichere Lösung, am besten durch eine zentrale Stelle in der öffentlichen Verwaltung.
Pflegeeinrichtungen an die Telematik-Infrastruktur anbinden
Die elektronische Patientenakte verbessert auch die Zusammenarbeit der Behandler und Pflegekräfte untereinander. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, werde ich mich deshalb sehr dafür einsetzen, dass Pflegeeinrichtungen endlich angemessen an die Telematik-Infrastruktur angebunden werden, um sicher mit niedergelassenen Ärzten, Physiotherapeuten und Krankenhäusern kommunizieren zu können. Außer Pflegekräften müssen auch alle anderen an der Behandlung beteiligten Gesundheitsfachberufe über die Telematik-Infrastruktur Daten austauschen können. Denn besser vernetzt, bedeutet für die Pflegebedürftigen besser versorgt. Beispiel Krankenhausentlassung: Anhand von elektronisch versandten Entlassbriefen und Pflegeüberleitungsbögen aus dem Krankenhaus kann die Pflegefachkraft im Heim schon vor der Entlassung die weitere Versorgung des Pflegebedürftigen mit Medikamenten, Hilfsmitteln und Therapien organisieren. Pflegekräfte und Ärzte können sich gegenseitig entlasten, die Versorgungsqualität steigern und dabei auch noch Kosten senken. Es spart Hausbesuche, Telefonate und Faxe, wenn sich der Sozialdienst im Krankenhaus bzw. der niedergelassene Hausarzt über eine elektronische Patientenakte direkt mit der Pflegekraft in der stationären Einrichtung über den Gesundheits- und Pflegezustand sowie die medizinische Versorgung austauschen können. Gerade im ländlichen Raum spart digitale Vernetzung Wegezeiten für Behandler und belastende Krankentransporte oder Krankenhausverlegungen für Heimbewohner. Telemedizinische Versorgung im Pflegeheim sollte deshalb noch stärker durch die Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt und gefördert werden. Ich denke, dass die Flexibilisierung des starren Fernbehandlungsverbots durch den Deutschen Ärztetag ein richtiger Schritt war, um Fachkräftemangel und Zeitgeist zusammen zu bringen.
Transparenz zahlt sich aus
Grundvoraussetzung für digitale Vernetzung ist ein Zugang aller Behandler zu den Gesundheitsdaten des Pflegebedürftigen. Behandler und Kostenträger sollten sich bewusst machen, dass Digitalisierung in der Pflege mehr Transparenz erfordert, die sich auszahlt – durch mehr Patientenzufriedenheit, weniger Krankenhauseinweisungen und weniger Kosten. Digitale Versorgung sollte deshalb nicht an Standesdünkel, Denkverboten oder einem voreiligen Kostenargument scheitern. Vor allem sollten einzelne Berufsgruppen keine eigenen Kommunikationsinstrumente entwickeln und andere davon ausschließen. Mittelfristig könnte eine intelligente ePA die Plattform für ein Teamwork aller Gesundheitsberufe bei der Versorgung der Patienten auf Augenhöhe sein. Digitale Vernetzung interdisziplinär denken – das ist die große Herausforderung, die von einer neutralen Institution wahrscheinlich am ehesten geschultert werden könnte.
Smarte Technik in der eigenen Wohnung gibt Menschen Sicherheit
In der ambulanten Pflege entlastet elektronische Dokumentation, Abrechnung und Tourenplanung die Pflegekräfte und setzt Zeit für die eigentliche Betreuung der Pflegebedürftigen frei. Mithilfe von digitalen Assistenzsystemen (Ambient Assisted Living – AAL) können Pflegebedürftige länger selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben und versorgt werden. Smarte Technik in der eigenen Wohnung gibt Menschen Sicherheit, wenn sie hilfebedürftig sind und trotzdem in der gewohnten Umgebung bleiben möchten. Intelligente Hausnotrufsysteme, die Stürze und Notfälle erkennen und Hilfe holen, sind mittlerweile sehr verbreitet. Da Assistenzsysteme aber häufig hohe Kosten für den Betroffenen bedeuten, brauchen die Pflegebedürftigen mehr Transparenz über den individuellen Nutzen der Produkte. Die Finanzierung durch Pflege- und Krankenversicherung sollte erleichtert werden, damit Pflegebedürftige auch ohne spezifische Krankheitsdiagnosen Zuschüsse erhalten. Auch für die Bezuschussung von Assistenzsystemen als sog. Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen durch die Pflegeversicherung gibt es Anknüpfungspunkte, die wir weiter ausschöpfen sollten. Schließlich ermöglicht innovative Technik alternative Wohnformen, die wir dringend brauchen, um Menschen mehr als nur die Alternativen „stationär oder ambulant“ zu bieten.
330 Mio. Euro für die Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen
Mit dem ‚Sofortprogramm Pflege‘ stellt die Bundesregierung Anfang 2019 rund 330 Mio. Euro bereit, um die Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen voranzubringen. Für die Anschaffung von digitaler Ausrüstung sollen Altenpflegeeinrichtungen jeweils bis zu 12.000 Euro erhalten. Damit können Pflegekräfte gezielt von Bürokratie entlastet und die Zusammenarbeit mit anderen Behandlern erleichtert werden. Länder und Kommunen sollten die digitale Vernetzung von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Hausärzten und Beratungsstellen als zukunftsträchtige Aufgabe der Daseinsvorsorge verstehen und noch stärker fördern. Dieser Weg muss in Zukunft mutig weiter beschritten werden.
Auszug aus „Die Digitale Transformation der Pflege“
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