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Mord trotz Rehabilitation

Raubmörder Gerd A.: Rückfall nach erfolgreicher Rehabilitation

HANS-LUDWIG KRÖBER

Gerd A. wurde ein Jahr nach Kriegsende geboren. Seit dem Alter von 14 Jahren hatte er zehn Strafverfahren wegen Diebstahls, vom Mundraub bis zum schweren Einbruch, aber nie wegen eines Gewaltdelikts. Mit 24 Jahren beging er einen Mord in Tateinheit mit Raub und wurde zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte einen kleinen, schmächtigen 69-jährigen Trödler erwürgt und erdrosselt, um möglichst wertvolle Gegenstände aus dessen Gebrauchtwarenladen abtransportieren zu können, so eine Reiseschreibmaschine und ein Kofferradio, die er teilweise zu Geld machen konnte, das er auch bald wieder ausgab. 11 Tage später wurde er festgenommen. Bis zur Rechtskraft des Urteils dauerte der Indizienprozess fast 5 Jahre; Gerd A. leugnete. 

In der Haft zertrümmerte er anfangs einmal das Zelleninventar. Er machte über einen Fernkurs das Wirtschaftsabitur mit einem Notendurchschnitt von 1,3. Er bekam in der Haft einen qualifizierten technischen Arbeitsplatz und leitete andere Gefangene an. Er wurde in ein anderes Bundesland verlegt und erreichte 15 Jahre nach der Tat Freigängerstatus. Als Freigänger erhielt er Geldstrafen wegen Körperverletzung (er hatte im Streit einem Mann in den Hintern getreten) und Beleidigung (des Anstaltsleiters). Nach 21 Haftjahren erlangte der 46-Jährige einen anerkannten Abschluss als Industriekaufmann. Bei einer kriminalprognostischen Begutachtung war er hinsichtlich seines Mordes erstmals ansatzweise geständig. Die lebenslange Freiheitsstrafe wurde nach 21 ½ Jahren zur Bewährung ausgesetzt.

Gerd A. verließ mit einem Bargeldbetrag in Höhe 440 DM die Anstalt und zog 600 km weiter in eine Großstadt. Er blieb 1 Jahr in Freiheit. Er lebte von Arbeitslosengeld, erzielte Nebeneinkünfte durch Anfertigen von Steuererklärungen und durch die Organisation von Musikveranstaltungen. In einem Dorfkrug hatte er Einnahmen durch gutbesuchte Diskoveranstaltungen am Wochenende, Feuerwehrball und einige im Kulturhaus vorhandene Ladengeschäfte. Er machte einen längeren Urlaub im Ausland, lernt dort eine Frau kennen und plante die Heirat, die 13 Monate nach der Haftentlassung Mitte August stattfinden sollte.

Im Mai eröffnete eine Bekannte von Gerd A. ein Lokal, das sie abwechselnd mit ihrem Ehemann bewirtschaftete. Anfang August hatte durchgängig der Ehemann, der 52-jährige Herr A. Kneipendienst. Gerd A. verkehrte öfters in dem Lokal und blieb oft lange, so auch in der Tatnacht, als der leicht angetrunkene Gerd A. und der Wirt Herr A. nach Mitternacht die einzigen Personen waren, die noch im Lokal waren. Der Wirt verstaute die Tageseinnahmen von 760 DM in einem Geldsack, als Gerd A. ihm mit einem schweren Bierkrug auf den Kopf schlug. Herr A. war benommen, flüchtete aber zur Tür, wo er eingeholt und niedergeschlagen wurde; Gerd A. schlug weiter auf den Schädel des Wirts ein, der schließlich völlig zertrümmert war. Gerd A. wusch sich hinterm Tresen das Blut von den Händen und öffnete dann mit einem Bajonettmesser die Spielautomaten, an denen er in den Stunden zuvor einiges Geld verloren hatte; jetzt erbeutete er weitere 1.600 DM. In diesem Moment trafen drei Polizisten ein, die von Nachbarn wegen Lärmes alarmiert worden waren. Sofort schaltete Gerd A. um und behauptete, er und der Wirt seien soeben Opfer eines Raubüberfalls durch drei Männer geworden, die auch ihn bewusstlos geschlagen hätten, er sei soeben erwacht. Erstaunlicherweise war aber Gerd A. nicht beraubt worden,sondern hatte 2.400 DM in den Taschen. In einem aufwendigen Indizienprozess wurde er 1994 wegen Mordes in Tateinheit mit Raub zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die Mindestverbüßungsdauer wurde später auf 18 Jahre festgesetzt. 

Schließlich wurde er nach 19 Jahren, stark sehbehindert und wegen Fußamputation,Polyneuritis und Diabetes im Rollstuhl, mit mit 66 aus der Haft entlassen. Gewalttaten traute man ihm nicht mehr zu.

Alles klar? Nicht, wenn man seine Geschichte bedenkt. Kindheit und Jugend verliefen unter katastrophalen Rahmenbedingungen: Das uneheliche Kind wurde in seinen ersten 10 Lebensjahren ständig abgeschoben, mit 1 Jahr von der Mutter zur Oma, mit 5 Jahren von der Oma ins Heim, danach von Heim zu Heim. Ein Erzieher eines städtischen Waisenhauses schrieb 1954 im gnadenlosen Stil der Zeit über den 8-Jährigen:

„G. ist ein sehr verwahrloster Bursche, der weder Ordnung noch Sauberkeit kennt. Trotz täglicher Ermahnungen und Zureden ist er nicht imstande, seine Sachen und Kleider zu pflegen, sich ordentlich zu waschen und etwas mehr auf sich zu halten. In seinem ganzen Wesen gleicht er mehr einem Tier als einem Menschen. Er isst nicht, sondern er frisst, er benimmt sich völlig gedankenlos irgendwie auffällig, sodass selbst die primitivsten Kinder es merken und ihn immer wieder darauf aufmerksam machen. Die Hausarbeiten und Schularbeiten sind maßlos schlecht. Er gibt sich keine Mühe. Er stellt sich sehr dumm an und macht trotz wiederholten Anregungen immer wieder alles falsch. Dabei ist er gar nicht so dumm. Besonders im Rechnen kann er die anderen übertreffen. Aber sonst ist er liederlich, schlampig, unordentlich, faul, träge, ohne Ehrgeiz, ohne sich Gedanken zu machen, lebt er in den Tag hinein. Anfangs machte er die Hosen voll, nässte auch das Bett ein, war unausstehlich, überhaupt nicht ansprechbar. Alle Mühen prallten an ihm ab. Widerstandslos nahm er jede Ansprache und Ausschimpferei entgegen, reagierte nicht, machte seinen Trott weiter. Jetzt ist er so weit, dass er nicht mehr die Hosen vollmacht, das Bett wöchentlich nur einmal nässt, sich Mühe gibt, besser zuschreiben, trotzdem wenig davon zu sehen ist. Er wäre besser für eine Hilfsschule geeignet.“

Das Kind hatte einen später gemessenen IQ von mindestens 110 und war auf der vorangehenden Heimschule durchaus eifrig und erfolgreich gewesen. Der gleiche Erzieher, der später übrigens eines sexuellen Missbrauchs beschuldigt wurde, schrieb fünf Monate später:

„[Ich habe versucht], diesen triebhaften Jungen in ordentliche Bahnen zu leiten, jedoch seine angeborene Kleptomanie und sein konstantes Lügen konnten wir ihm nicht abgewöhnen. Er lügt solange, bis er endgültig zu 100 Prozent überführt ist. Nun hat er im September auch ein kleines Mädchen unseres Heims verführt. Da er eine große Gefahr für unsere Mädchen bildet, bitten wir um sofortige Verlegung.“

Gerd A. war damals wohlgemerkt neun Jahre alt. Die Heime wechselten auch deswegen, weil die Mutter den Jungen immer wieder mal zu sich nahm, wenn sie einen neuen Mann hatte oder bei ihrer Mutter lebte. Sie verlor aber stets bald wieder die Lust an dem stets hungrigen Kind, das sie kräftig durch Prügeln zu erziehen versuchte, und gab es dann in das nächste Heim. Mit 12 Jahren hatte Gerd A. mal wieder Glück mit dem Heim, kam gut zurecht, litt nur noch bisweilen unter Bettnässen, brachte gute Leistungen in der Schule und wurde nach Schulabschluss nach Hause entlassen.

Es folgte ein jahrelanger Wechsel der Lehrstellen und Lehrorte. Immer wieder verdarb er seine Chancen durch Disziplinlosigkeiten oder kleine Diebstähle. Mit 17 war er erstmals zwei Monate in U-Haft wegen Diebstahls. Er wurde wieder im Heim aufgenommen, entwendete ein Moped, wurde wegen Diebstahls verurteilt, und es mehrten sich nun die Haftzeiten: 1 Jahr, 1½ Jahre. Er nahm an einer Gruppentherapie teil. Der Psychologe befundete: aggressiv, sture Oppositionshaltung, hungrig nach sozialem Kontakt, hasserfüllt und brutal, jedoch nicht auf krimineller Grundlage, sondern als Folge von Verzweiflungsreaktionen. In der Gruppe arbeite er gutwillig, diszipliniert und überdurchschnittlich fleißig mit. Er besuchte unangekündigt seinen körperbehinderten leiblichen Vater, lebte eine Zeit bei ihm, verprügelte den Vater schließlich erheblich, weil dieser Familienmitglieder geschlagen habe. Die Mutter verbot ihm das Betreten ihrer Wohnung, nachdem er sie bestohlen hatte. 

Frauen kennenzulernen bereitete ihm keine Mühe. In Gaststätten fiel er auf, weil er so viel aß. Sein Alkoholkonsum blieb in üblichem Rahmen. Vor dem ersten Mord arbeitete er als Nachtwächter. 

Die erste Tötung hatte der 24-Jährige im Rahmen eines dissozialen, leichtsinnigen Lebenswandels begangen. Er lebte in den Tag hinein, machte viele Versprechungen, die er teilweise nicht halten konnte, verbrauchte mehr Geld, als er einnahm. Er brachte sich mit seinen Versprechungen unter Zeitdruck und in Zugzwang. Er tötete sein Opfer, ohne große moralische Bedenken überwinden zu müssen: Dieser kleine alte Mann stand zwischen ihm und der Beute und der Durchführung von ihm angekündigter Geschäfte. Auf seinem damaligen Stand dissozialer Verwahrlosung waren tatsächlich ein Kofferradio und eine Reiseschreibmaschine Grund genug für die Tötung eines Menschen. 

Hingegen war erstaunlich, dass er trotz guter Startbedingungen – Abitur, Kaufmannsausbildung, soziale Kompetenz – ein Jahr nach Haftentlassung wieder einen Raubmord beging. Er hatte kaufmännisch erfolgreiche Geschäfte begonnen, stand vor einer Heirat. Er hatte Geschick, mit Leuten und Geschäftspartnern umzugehen und seinen Vorteil umzusetzen. Vielleicht wollte er für einen Neustart in der Heimat seiner künftigen Frau möglichst viel Geld zusammenbringen, Startkapital. Das erklärt aber noch nicht, warum er für 2.400 DM mordet. Die Vermutung bleibt, dass der altgediente Dieb primär einen Diebstahl geplant hatte und vom Wirt erwischt wurde. Oder dass es aus privaten Gründen, im Hinblick auf die Frau des Opfers, zu einem heftigen Streit zwischen den beiden kam, bei dem sein zornmütiges Temperament schließlich doch noch einmal zum Durchbruch kam. Ab einem bestimmten Grad der Eskalation könnte er gewusst haben, dass er nun seine Bewährung verwirkt hat, und dass er den Widersacher und Opfer-Zeugen nun auch töten kann. In dieser Version wäre die Bereicherung dann sekundär gewesen, damit die primär aus Wut und Aggressivität entstandene Tat sich wenigstens materiell gelohnt hat. Es fehlen Hinweise darauf, dass die Tat vorher geplant war; er hätte sie dann wesentlich geschickter durchführen können und ohne das Risiko, dass plötzlich die Polizei eintrifft.

Auszug aus Mord im Rückfall"


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