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Rolf-Werner Bock ist seit 1988 Rechtsanwalt in der Kanzlei Ulsenheimer ▪ Friederich Rechtsanwälte; seit 1993 Sozius; seit 2000 Leiter des Kanzleisitzes in Berlin; Geschäftsführender Gesellschafter.

Mit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit folgte die Spezialisierung auf dem Gebiet des ärztlichen Haftungs-, Straf- und Berufsrechts. Dies impliziert auch die einschlägige Beratung von Kliniken und Firmen im Pharma- und Medizinproduktebereich, zudem Beratung von Kliniken zum Risk Management.

Im Zusammenhang mit den genannten Arbeitsfeldern resultierte eine umfängliche Publikations-, Vortrags- und Seminartätigkeit; u.a. langjährig Lehrbeauftragter im MBA-Studiengang Health Care Management/Recht des Gesundheitswesens an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Herr Bock ist Mitglied des Fachanwaltsausschusses „Medizinrecht“ der Rechtsanwaltskammer Berlin.

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