Rechtsanwalt Rolf-Werner Bock
Rechtsanwalt Rolf-Werner Bock
Rolf-Werner Bock ist seit 1988 Rechtsanwalt in der Kanzlei Ulsenheimer ▪ Friederich Rechtsanwälte; seit 1993 Sozius; seit 2000 Leiter des Kanzleisitzes in Berlin; Geschäftsführender Gesellschafter.
Mit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit folgte die Spezialisierung auf dem Gebiet des ärztlichen Haftungs-, Straf- und Berufsrechts. Dies impliziert auch die einschlägige Beratung von Kliniken und Firmen im Pharma- und Medizinproduktebereich, zudem Beratung von Kliniken zum Risk Management.
Im Zusammenhang mit den genannten Arbeitsfeldern resultierte eine umfängliche Publikations-, Vortrags- und Seminartätigkeit; u.a. langjährig Lehrbeauftragter im MBA-Studiengang Health Care Management/Recht des Gesundheitswesens an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Herr Bock ist Mitglied des Fachanwaltsausschusses „Medizinrecht“ der Rechtsanwaltskammer Berlin.
Mit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit folgte die Spezialisierung auf dem Gebiet des ärztlichen Haftungs-, Straf- und Berufsrechts. Dies impliziert auch die einschlägige Beratung von Kliniken und Firmen im Pharma- und Medizinproduktebereich, zudem Beratung von Kliniken zum Risk Management.
Im Zusammenhang mit den genannten Arbeitsfeldern resultierte eine umfängliche Publikations-, Vortrags- und Seminartätigkeit; u.a. langjährig Lehrbeauftragter im MBA-Studiengang Health Care Management/Recht des Gesundheitswesens an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Herr Bock ist Mitglied des Fachanwaltsausschusses „Medizinrecht“ der Rechtsanwaltskammer Berlin.
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Ulsenheimer + Friederich Rechtsanwälte
Büro Berlin
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