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Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Augsburg, München und Salzburg begann Herr Rechtsanwalt Professor Peter Hüttl im Jahr 2001 seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Kanzlei Heberer Rechtsanwälte in München und ist seither mit den juristischen Fragestellungen der Leistungserbringer im Gesundheitswesen befasst. Seit 2005 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2006 Fachanwalt für Medizinrecht. Er ist zudem auf dem Gebiet der Fortbildung für Leitungserbringer im Gesundheitswesen tätig, wobei hier sowohl die Ärzteschaft also auch die Gesundheitsfachberufe im Zentrum seiner Tätigkeit stehen. Ein Schwerpunkt seiner Lehrtätigkeit war auch die Weiterbildung der Anwaltschaft auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes für mehrere Anbieter. Im Ranking der Zeitschrift Wirtschaftswoche wurde Herr Professor Hüttl im Rechtsgebiet Medizinrecht als „TOP Anwalt Medizinrecht“ für das Jahr 2019 ausgezeichnet.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht

Kanzlei Dr. Heberer & Kollegen

München

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